der Reisesicherungsschein
der Reiseveranstalter darf
- vor Aushändigung eines Sicherungsscheines keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen von Reisenden fordern oder entgegennehmen.
- Anzahlungen und Endzahlungen auf den Reisepreis nur in der Weise von Reisenden fordern oder entgegennehmen, wie diese durch seine Reise- und Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
der Reiseveranstalter ist verpflichtet
- an Reisende nur Sicherungsscheine auszuhändigen, bei denen der Beginn der Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Sicherungsscheines erfolgt.
- bei Beendigung des Versicherungsvertrages unverbrauchte Sicherungsscheine unverzüglich zurückzugeben. Eine weitere Verwendung von Sicherungsscheinen und Druckvorlagen ist dann nicht mehr zulässig.
Unsere Reisen sind bei Tourvers GmbH versichert.
![](fileadmin/_processed_/7/d/csm_csm_Tour_Verrs_Logo_f48f50900c_8b8dca1459.jpg)
![](fileadmin/kreta/monastery-3779642_1920.jpg)
getestete Autorundreisen
Rundreisen von 6 bis 9 Tagen
![](/fileadmin/kreta/Kreta-Sueden.jpg)
Alle Infos zu unseren Autorundreisen finden Sie hier!